Wie gründet man ein Unternehmen?
Unternehmerische Tätigkeit und eigenes Geschäft ist ein Traum von keinem einzigen Vollzeitbeschäftigten, der sich durch Kreativität und hohen Ehrgeiz auszeichnet. Leider ist den wenigsten bewusst, dass es zur Führung eines Unternehmens nicht ausreicht, sich nur als dessen Chef anzukündigen - zuallererst braucht man einen guten Geschäftsplan, viel Zeit und Geduld und eine starke und charismatische Persönlichkeit. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, seine Ziele zu verfolgen und sich in der Führung eines Einmannbetriebs zu versuchen, der große Arbeits- und Geschäftsfreiheit garantiert.
Beitritt zur CEIDG, d.h. erster Schritt zur Geschäftstätigkeit
Der erste Schritt zur Gründung eines Ein-Mann-Unternehmens besteht darin, einen Geschäftsplan zu erstellen und Ihr Unternehmen zu konkretisieren. Mit diesen Informationen wird es für uns viel einfacher sein, die nächsten Schritte auf dem Weg zu unserem eigenen Unternehmen zu gehen. Nachdem Sie einen Businessplan erstellt haben, sollten Sie sich an das Gemeindeamt wenden, wo Sie einen Eintrag in das CEIDG, d.h. das zentrale Informationsblatt zur Geschäftstätigkeit, beantragen werden. Ein solcher Antrag muss Informationen wie die Adresse des eingetragenen Firmensitzes, NIP, PESEL, einen fünfstelligen Tätigkeitscode, der auf der Grundlage der Polnischen Klassifikation der Tätigkeit angeordnet ist, die Kontaktdaten des Vertreters des Unternehmens, die Art der Besteuerung des Unternehmens, das Datum des Beginns der Tätigkeit und die Bankverbindung enthalten.
ZUS ZUA und ZUS ZZA
Die Gründung eines Unternehmens endet jedoch nicht mit einem Eintrag in die CEIDG. Auch solche Aktivitäten sollten bei der ZUS registriert werden. Gehen Sie dazu in eines der Büros und füllen Sie dann ein Formular ZUS ZUA oder ZUS ZZA aus. Die erste Variante wird eingereicht, wenn der Vertreter kranken- und sozialversichert ist, während die zweite Variante für Interessenten gilt, die nur krankenversicherungspflichtig sind. Ein zusätzlicher Komfort für Jungunternehmer ist eine Starthilfe, die beantragt werden muss. Es handelt sich um eine Erleichterung, die es Ihnen ermöglicht, für die ersten sechs Monate ab dem Datum des Beginns des Einzelunternehmens von der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit zu werden.
VAT-R-Erklärung
Der letzte Schritt ist die Einreichung einer MwSt.-R-Erklärung, deren Zweck es ist, die Daten über unser Unternehmen bezüglich der Steuer auf Waren und Dienstleistungen zu aktualisieren. Dank einer solchen Erklärung hat ein Jungunternehmer die Möglichkeit zu entscheiden, ob er ein aktiver Steuerzahler bleiben oder von dieser gesetzlichen Verpflichtung befreit werden will.
Konsultation: Marek Szymała von einer Anwaltskanzlei in Wrocław
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