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Wie gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen?

Jedes Jahr werden immer neuere Einrichtungen und Erleichterungen für Menschen eingeführt, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen. Trotzdem bestehen nach wie vor restriktive Bedingungen, wie z.B. die Notwendigkeit, eine entsprechende Dokumentation auszufüllen. Das folgende Handbuch erklärt auf einfache Art und Weise, wie Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen können. Die Richtlinien sind ab 2018 gültig.

Ein großer Teil der Schritte kann über das Internet unternommen werden. Sie sollten die Website firma.gov.pl besuchen und das CEIDG-Formular, d.h. einen Eintrag im Zentralregister und Informationen über die Geschäftstätigkeit, finden und ausfüllen. Detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen dieses Formulars finden Sie auf der Website, es lohnt sich also, es zu lesen. Es gibt auch Informationen über das Senden und Unterschreiben des Formulars. Alle Informationen sollten sorgfältig und mit der gebührenden Sorgfalt gelesen werden, da die Verwendung einfacherer Formulare, die z.B. von einigen Banken angeboten werden, oft zusätzliche Bedingungen mit sich bringt.

Dasselbe Formular wird in Zukunft für die Änderung unserer Firmendaten verwendet werden. Ab der Änderung haben wir 7 Tage Zeit, sie auf unserer Website einzutragen. Die Ausnahme ist das NIP, das automatisch an der entsprechenden Stelle erscheint.

Die nächsten Schritte beziehen sich auf die Sozialversicherungsanstalt, bei der eines der beiden Basisdokumente eingereicht werden sollte:

  • ZZA - beinhaltet nur die Anmeldung für den Gesundheitsbeitrag (wenn wir die so genannte Startererleichterung in Anspruch nehmen wollen oder wenn wir gleichzeitig mit einem Arbeitsvertrag mit einem Gehalt über dem nationalen Mindestlohn beschäftigt sind);
  • ZUA - beinhaltet die Anmeldung für alle Beiträge (in allen anderen Situationen, auch bei der Anmeldung bei einer kleinen ZUS).
  • Wenn ein Familienmitglied zur Krankenversicherung angemeldet ist, sollte auch das ZCNA-Formular ausgefüllt werden.

Bei der Gründung eines Unternehmens ist auch die NIP-Nummer von großer Bedeutung, die unverändert bleibt. Eine persönliche NIP-Nummer wird die Nummer des Unternehmens zum Zeitpunkt der Firmengründung. Wenn wir bisher noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hatten, wird sie uns vom Ministerium auf der Grundlage eines von uns ausgefüllten CEIDG-Antrags zugeteilt. Er sollte innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Antrags erscheinen.

Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen, sollten Sie sich auch um Ihr Bankkonto kümmern. Für die Einrichtung eines ordnungsgemäßen Firmenkontos benötigen Sie einen Personalausweis und den Originaleintrag im Tätigkeitsregister (Ausdruck aus dem CEIDG-System). Wenn Sie bereits ein Firmenbankkonto eingerichtet haben, sollten Sie das Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) informieren und das Antragsformular ausfüllen, das die Daten in der CEIDG aktualisiert.

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